Gartenreich Dessau-Wörlitz
Denkmalrahmenplan und vertiefende Forschung
Objekt
Das heutige Gartenreich Dessau-Wörlitz in Sachsen-Anhalt umfasst eine großflächige Kulturlandschaft von 140 km². Diese beruht auf dem ehemaligen Fürstentum Anhalt-Dessau und ist seit dem 17. Jahrhundert bewusst gestaltet worden. Neben den fürstlichen Bauten und englischen Landschaftsparks sind auch der ländliche Raum und seinen baulichen Anlagen, Sichtbeziehungen und Landmarken Bestandteil dieser Gartenlandschaft.
Im Jahr 2000 wurde das Gartenreich Dessau-Wörlitz zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt.
Projekt
ProDenkmal wurde 2021 mit der Weiterführung und vertiefenden Forschung beauftragt. Ziel ist es, den im Denkmalrahmenplan von 2007 erfassten Gebäudebestand der im Gartenreich befindlichen Ortschaften flächendeckend zu aktualisieren, zu qualifizieren und zu vertiefen. Bis auf Weiteres gilt der Denkmalrahmenplan als Managementplan.
Bauherr
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
Projektzeitraum
2021-23 Denkmalrahmenplan
2024 Prüfung Welterbeverträglichkeit Windenergie
Fortschreibung Denkmalrahmenplan
In mehreren Kampagnen erfolgte die Erfassung, Nacherfassung, Analyse und Bewertung der baulichen Anlagen mit Informationen zu Bauzeit, Bautyp, Nutzung, Authentizität und Zustand sowie die Formulierung weiterer Bedarfe in Hinblick auf Untersuchungen, Objektsicherung, und denkmalpflegerische Einschätzung. Um eine sichere Ansprache und Bewertung der Objekte zu garantieren, wurden die wissenschaftlichen Grundlagen (historische Karten) geprüft und ergänzt. Die bisherige Ein- und Zuordnung der zu schützenden Substanz wurde ggf. erweitert, wissenschaftlich untersetzt und Quellen zugeordnet.
Bewertung Windvorranggebiete
Es wurde ein Fachgutachten zur Beurteilung der Welterbeverträglichkeit geplanter Windenergieanlagen (WEA) erstellt. Dieses dient als Grundlage für den weiteren Umgang mit WEA im Umfeld des Welterbes in Abstimmung mit der UNESCO. Zur Beurteilung der visuellen Beeinträchtigung von WEA auf das Gartenreich wurden charakteristische Aussichtspunkte und Baudenkmale innerhalb der Kern- und Pufferzone des Landschaftsdenkmals in Abstimmung mit dem LDA definiert. Visualisierungen erfolgten für die vier Vorranggebiete nach vorheriger Abstimmung der denkmalspezifischen Bewertungskriterien.